Vereinsspenden

Der Verein kann Spenden in Empfang nehmen. Die Satzung der Körperschaft Schulternetzwerk Deutschland e.V., Bärheide 15, 38442 Wolfsburg in der Fassung vom 23.07.2015 erfüllt die satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§51, 59, 60 und 61 AO. Die Spenden können im Rahmen der einkommen steuerlichen Höchstbeträge vom Steuerpflichtigen (= Spender) steuerlich geltend gemacht werden. Der begünstigte Verein muss im zuständigen Register eingetragen sein. Information unseres Steuerberaters Abziehbar sind: bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zur Höhe von 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter sowie zusätzlich zu diesen Höchstbeträgen 1 Mio. EUR bei Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung. Übersteigen die Zuwendungen […]